TAGESBEMERKUNGEN 05.11.2019 “Hartz-Vier graduell verfassungswidrig”

„Hartz Vier graduell verfasssungswidrig“

Am 05. November 2019 fand das Bundesverfassungsgericht heraus, was Millionen Hartz-Vier-Opfer seit Januar 2005 spüren und ahnen: Hartz Vier ist teilweise verfassungswidrig. Nach der scho früheren Erkennntis, dass die Höhe des Regelsatzes für ein menschenwürdiges Leben zu gering ist, befand das Gericht jetzt, dass die Sanktionen, wenn man sie vollständig anwendet, auch verfassungswidrig sind. Nun „darf“ das Arbeitsamt einem Hartz Vier Opfer nur noch 30 Prozent von allem kürzen, aber nicht mehr 60 oder 100 Prozent. Drei Monate lang darf das Amt einen Menschen also rechnerisch unter einen Wert drücken, der schon einmal als menschenunwürdig niedrig vom Gericht eingeschätzt wurde. Über ein eventuelles Zu-Spät-Kommen und die Bestrafung mit zehn Prozent Enzug des „Lebensnotwendikums“ hat das Gericht anscheinend gar nicht erst gesprochen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

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