„Arbeitsamt verbietet Brief und Telefon“
Quelle: Erfahrung 03.September 2019
Wenn Arbeitsämter wollen, kriegen sie auch folgenden Unsinn durch: Jede Abwesenheit vom „Kommandanturbereich“ ist mündlich und persönlich beim Sachbearbeiter vorzutragen. Auch Schwer-und Gehbehinderten ist die persönliche Vorsprache zuzumuten. Denn das Amt müsse sich durch den Augenschein davon überzeugen, wie der gesundheitliche Zustand Amtsopfer ist. Anrufen oder Briefe sind nicht zulässig. Denn jede postalische Verspätung wird schuldhaft dem Hartz-Vier-Opfer angelastet.