FEUILLETON ZEITGEIST: Geschütze und ungeschützte Daten

Feuilleton-Zeitgeist

============

„Geschützte unbd ungeschützte Daten“

Aufgeregt  schrieb das Portal „Fotocommunity“, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. in Mai in Kraft tritt und bei ihrem Krafteintritt auch auf Fotografen der genres Street, Künstler und Porträt wirkt. Fotos nämlich gehören zu den persönlichen Daten eines Menschen. das sind diejenigen daen, die ihn unter einer Vielzahl anderer Menschen identifizierbar machen, zum Beispiel in einer auf den Zug wartenden Menschenmenge. Wesentlich unaufgeregter verkündete ein Anwalt des Portals via Portalsblog, dass die Verordnung nach wie vor nicht gegen das Kunsturheberrecht und das Recht am eigenen Bild gerichtet sei. Allerdings könnte die Verordnung bei privaten Blogbetreibern angewendet werden. Denn Webseiten werden ja regelmässig von der Werbewirtschaft durchforstet. Google stellt damit die Suchergebnisse seines Suchmaschinenalgorithmus es her. Wer also gesucht und gefunden werden will, ist unfreiwillig Datenerheber beziehungsweise datenübermittler. Gesucht werden IP-Adresse, Betriebssystem, Ort, Uhrzeit, URL der besuchten Seite. Benutzt man Google Analytics, konnte man vor einiger Zeit noch auslesen, ob die Leser von einer Uni, einer Behörde oder einer Privatperson (ohne Namen) kamen. Inzwischen ist es so, dass Google Analytics nur werberelevante Daten anzeigt. Wem Werbung egal ist, kann auch Google Analytic egal sein. Ein schlichter Seitenzähler wie aus den Anfangszeiten des Internets würden reichen, um zu wissen. von wieviel Lesern eine Webzeitung gelesen wird. (Beim Flugblatt waren es in den letzten Tagen der Nutzung von Google Analytics 300 bis 400 im Monat). Dennoch sind auch wir von der Verordnung betroffen. denn wir sind ja im Metz, und das bedeutet, dass unser technisches funktionieren von einem Internetzugangsprovider und einem Hoster, der die Inhalte von Webseiten speichert, abhängig ist. Wann immer und durch wen immer Das Flugblatt aufgerufen wird: Jedesmal werden Daten übermittelt, an denen die Datenkraken interessiert sind, wenn wir hier nicht am Datenschutz mitwirken. Das heisst: Am Schutz der Daten vor den Kraken. Aber ist das Ziel der DSGVO auch wirklich genau dieser Schutz? warum enthält die Verordnung so viele Ausnahmen und Ungenauigkeiten? Warum ist sie seit 2016 fertig und wird erst zwei Wochen vor ihrem Kraftantritt öffentlich diskutiert? Was kann und soll also eine europäische Datenschutzverordnung  an der Stelle der Geltung von landestypischen Datenschutzgesetzen? Sie nur vereinheitlichen? In Deutschland galt bisher das Bundesdatenschutzgesetz. (BDSG) Wenn es um Datensammlungen eines Drittlandes, zum Beispiel USA, ging, glich das Gesetz einem Kind, dass einer marschierenden Militärkolonne entgegenläuft und versucht, sie durch die Worte „Du sollst nicht töten“ vom geplanten Tun abzuhalten. In der DSGVO ist im Sinne eines grammatikalischen Satzes nur die Aussage verständlich: „Die DSGVO dient dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger der EU.“ Genau hier wirds komisch: Wenn Daten geschützt sind, weil sie keiner abgreift und zusammenführt, und dieses Abgreifen zugleich gefördert und geschützt wird: Wo ist dann der Schutz der Bürgerdaten? Und warum sind die Ängste mehr im privaten Webseitenbereich, bei kleinen Unternehmen oder Dienstleistern und bei Bloggern verbreitet? Geschäfte haben ihre Stammkunden und notieren sich, wann sich Herr Meyerheinrich seinen neun Massanzug hat schneidern lassen, und im Krimi nimmt die Polizei immer alle Kundenunterunterlagen mit. Geht es etwa nur darum? Mir scheint Datenschutz bedeutet Schutz der datenanreichernden Wirtschaft vor Störungen ihres Tuns. Und das in ganz Europa. Über Allem bilden die Justitias der Mitgliedsländer einen festen Schutzwall, den Limes Mammarum von Schwert und Waage der Neoliberal-Ökonomie.

Dieser Beitrag wurde unter Feuilleton-Zeitgeist abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.