FEUILLETON-ZEITGEIST: Fit für die Zivilverteidigung

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„Fit für die Zivilverteidigung“

 Im „Konzept der Zivilverteidigung 2016“ würde man sicherlich keine Regelungen für die Nutzung des Internets im Krisenfall suchen. Aber man kann sie dort finden. Ebenso findet man beim sorgfältigen Lesen Regelungen über die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Krisenfall. Falls es noch nicht zu spät ist, könnte ein gründliches Lesen, Begreifen und Weitersagen hilfreich sein, um sich illusionsfrei auf geplante kommende Situationen vorzubereiten, um das Schlimmste für sich und seinen Freundeskreis zu begrenzen. Die Vorbereitungen auf den Ernstfall können zugleich Verantwortung bedeuten, aber auch Anheizen der Gefahr. Von Verantwortung zeugt es, wenn die Menschen und die zuständigen Organe eines Landes auf mögliche Situationen so vorbereitet sind, dass sie wissen, was sie tun werden. Im Idealfall kann man die notwendige Ausbildung dazu „Situationstraining“ nennen. Im Situationstraining machen die Übungsteilnehmer Erfahrungen am realitätsnah simulierten Ernstfall. Zu den Ernstfällen einer Krise in der Gesellschaft gehören Überschwemmungen, Großbrände und Seuchen. Zweifel an der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung bestehen in den genannten Ernstfallformen überhaupt nicht. Ähnlich wie in der Zivilverteidigung der DDR gibt es aber in dem neuen Konzept auch paramilitärische Ernstfälle und Situationsübungen, auf welche die eigentlich zivilen Einheiten trainiert und vorbereitet sein sollen. Außerdem kommt eine Dienstverpflichtung des Kommunikationssektors und der Bundesagentur für Arbeit unter Führung und Einsatzkoordinierung des Militärs hinzu. Das sind zwei wichtige Gründe, um das Konzept der Zivilverteidigung genauer zu betrachten.

Vorbereitungen auf den Ernstfall.

Die Eile bei der Verkündung des neuen Konzepts der Zivilverteidigung vom 24. August 2016 hängt mit der Eile bei der Veröffentlichung des „Weißbuch Bundeswehr“ von Juni 2016 und der Abschlußerklärung der NATO auf ihrem Gipfeltreffen in Warschau am 08 und 09. Juli 2016 zusammen. Beide Dokumente sehen eine akute Gefährdung der inneren Sicherheit der BRD und des NATO- Bündnisgebietes. Die Gefahr geht den Sicherheitskräften zufolge von einer neuartigen Kriegsform aus, deren Anfang niemand kommen sieht. Sie wird wahlweise „verdeckter Krieg“ oder „hybrider Krieg“ genannt. Die hybride Kriegsformen sind das Ergebnis der führenden Militärnationen der Welt bei den Bemühungen, nicht-nachweisbare Kriegsanfänge zu entwickeln. Putins Punktsieg auf der Krim setzte die NATO unter Zugzwang, weil sie an der gleichen Aufgabe arbeitete, aber nicht so schnell war wie die Russen. Die NATO befindet sich auf dem Gebiet der Entwicklung hybrider Kriege vergleichsweise im Stadium des Westens im Jahre 1957 nach dem Sputnik-Schock, den die Sowjetunion mit der Überschreitung der ersten Hürde in der Weltraumforschung genommen hatte. Am 4. Oktober 1957 war es ihr gelungen, einen technischen Satelliten im Weltall auf einer Erdumlaufbahn zu platzieren und der Welt von dort über Funk mitzuteilen, was die Sowjetunion dort oben macht und demzufolge kann. Da zog die Weltraumforschung der Amerikaner nach. Nach der Demonstration des modernen Entwicklungsstandes der vermischten, nicht mehr erkennbaren Kriegsführung versucht nun die NATO, einen Krieg gegen Russland zu beginnen, ohne dass dieser erkennbar wird – also einen hybriden Krieg gegen den Champion, welcher vom Vizechampion im Kriegsführungswettlauf herausgefordert wird. Zum Glück gibt es dabei einen Aspekt, den sie bei ihrem Treiben alle nicht beachten, und das ist die Sichtbarkeit der Spuren, die sie hinterlassen.

Die Vorbereitung der Zivilverteidigung auf neue Aufgaben.

Was im Falle eines Terroranschlages oder bei Kriegshandlungen als erstes offensichtlich wird, sind Tote, Verletzte und brennende Gebäude. Derartige Bilder kann auch ein hybrider Krieg nicht ausblenden. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Katastrophenfall und vorausschauend im Kriegsfall ist dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, den Johannitern, dem Technischen Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft in die Hände gelegt worden. Es müsste also zu erwarten sein, dass sie gemeinsam sowohl in der „teilweisen Spezialbehandlung“ bei der Behandlung von Menschen und bei der Reinigung von Gegenständen und Objekten, die radioaktive Strahlung abbekommen haben oder durch biologische und chemische Waffen verschmutzt sind, handlungsfähig sind. Vor Krankenhäusern sollen deshalb mobile Dekontaminationszelte eingerichtet werden, bevor Patienten in die Sterilität der Krankenhäuser hinein gelassen werden. Auch Übungen zu dem Thema könnten der Öffentlichkeit nur dann verborgen bleiben, wenn sie in den sogenannten Übungsstädten der Bundeswehr für Häuserkampf, Partisanenbekämpfung und ähnliche Handlungen stattfinden.

Von den zivilen Hilfsorganisationen, die im Katastrophenfall oder bei derzeitiger Planung im Verteidigungsfall in das Konzept der Gesamtverteidigung einbezogen werden, gaben das Technische Hilfswerk THW, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG und das Deutsche Rote Kreuz DRK bereitwillig Auskunft. Das DRK macht, was es bisher immer tat und auch im internationalen Einsatz übt, trainiert anwendet und lernt. Es leistet humanitäre Hilfe. Sein Auftrag ist nicht politisch. Zwischen Humanitär und Politisch sieht das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes einen großen Unterschied. Wo es nämlich um Menschen geht, kann man nicht ewig über politische Erfordernisse reden. Beim Roten Kreuz hat die Politik Einflusspause. Es gibt auch nur einen einzigen theoretisch denkbaren Fall, in welchem das Rote Kreuz ein weiteres Engagement als sinnlos aussieht, und das sind die Folgen des Einsatzes von nuklearen Massenvernichtungsmitteln in einem flächendeckenden Krieg. Bei dem nachfolgenden nuklearen Niederschlag ist eine lokale Dekontamination so sinnlos wie der Versuch, mit einem Fingerhut ein leckgeschlagenes Beiboot leer zu schöpfen.

Die DLRG erklärte, dass sie im Grunde täglich damit befasst ist, all die Aufgaben zu können, die im Konzept der Zivilverteidigung von ihr verlangt werden. Allerdings werden die einzelnen Übungen von den jeweiligen Landesverbänden geplant und nicht vom Bundesverband durchtrainiert. Die wichtigste Rolle im Katastrophenschutz und bei der Zivilverteidigung scheint aber das Technische Hilfswerk THW zu spielen. Das THW, welches in der Regie der Landkreise geführt wird, ist bereits jetzt schon in Friedenszeiten diejenige Hilfsorganisation, die nahtlos für die Erfüllung rückwärtiger militärischer Aufgaben im Verteidigungsfall heran gezogen werden kann. Für das THW gibt es einen etwa 220 Seiten umfassenden Einsatzkatalog, den man zur Zeit auch noch als PDF von der Webseite speichern oder ausdrucken kann. Alle Fähigkeiten sind vorbildlich auf die Erfüllung von Aufgaben bei Katastrophen ausgerichtet. Sie reichen von der Einrichtung und Erkundung von Notunterkünften über das Errichten und Betreiben stabiler Nachrichtenverbindungen bis zu rein technischen Aufgaben wie Trinkwasseraufbereitung und Errichtung von Behelfsunterkünften. Nur in einem Fall schweigt der Katalog. Was darf und soll das THW bei Mobilmachung und Krieg? Die dürre Antwort heißt:

“3400: Kriegshandlungen auf oder über deutschem Boden oder in Grenzgebieten benachbarter Staaten zu Deutschland

(wird nicht beschrieben. Es gelten die Einsatzoptionen für alle vorangegangenen Szenarien.)

Der genannte Ort von Kriegshandlungen entspricht genau der Bedrohungslage, die das „Weißbuch Bundeswehr 2016“ im Juni für Deutschland erkannt hat.

Der Sonderfall Bundesagentur für Arbeit.

Mit Frank-Jürgen Weise hatte die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit einen Präsidenten mit militärischer Berufserfahrung und Berufsvergangenheit. Man mag geneigt sein, aus diesem Grund „Daher also“ zu murmeln. Aber es wird wohl doch eher eine zufällige Konstellation als eine planmäßige Militarisierungsabsicht der Behörde sein. Obwohl: Trauen kann man ja heute der Politik im Grunde gar niemand mehr. Und im Konzept der Zivilverteidigung bekommt die Agentur Befugnisse, die sich eine Militärregierung für die Verwaltung besetzter Gebiete auch nicht besser hätte ausdenken können. Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Krisenfall und gar im Kriegsfall sind im Arbeitssicherstellungsgesetz vo 1968 festgelegt. Das Gesetz wurde zuletzt 2015 aktualisiert. Die Agentur reagierte auf die Anfrage, ob die Formulierung des Zivilverteidigunskonzeptes eine Art Einberufungspraxis für Arbeitslose bedeute. Der Pressesprecher der Zentrale teilte mit, dass im Falle eines Falles lediglich freiwerdende Lücken mit der Arbeitslosenreserve besetzt würden. Dies geschehe aber weiterhin wie bisher bei der Arbeitsvermittlung. Nur würden als freie Stellen dann eben Stellen gemeldet, die infolge von Einberufungen zum Militärdienst frei würden. Aus der Beobachtung freier oder als frei gemeldeter Stellen könnten im Falle des kommenden Krieges Rückschlüsse gezogen werden. Wenn der Krisen-oder Kriegsfall aber da ist, dürfen Kündigungen beiderseits von Arbeitskräften und Unternehmen nur mit Genehmigung der Agentur erfolgen.

Übungen auf dem Gebiet fanden in der Vergangenheit nicht statt, sagt die Agentur, weil die verteidigungspolitische Lage dies nicht erforderte. Aber die Lageeinschätzung beruht noch auf dem Weißbuch Bundeswehr von 1994. Es könnte also sein, dass demnächst Änderungen eintreten. Kann sein, muss aber nicht.

Lieber den Frieden erhalten, als im nächsten Weltkrieg erkalten.

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