REZENSION: “Grundrechte-Report 2016”

Rezension „Grundrechtereport 2016

„Das Schmunzeln des Staates über den Verfassungsernst seiner Bürger“

Staat und Bürger lesen die Verfassung unterschiedlich

Wenn der Staat mit dem gleichen Verfassungsernst wie die Bürger am grundrechtlichen Wohlergehen interessiert wäre, wäre ein Buch wie der seit 1997 erscheinende jährliche Grundrechtereport nicht nötig. Der Schutz der Verfassung wäre mit dem Namen der hierfür beauftragten Behörde identisch. „Die wirklichen Gefährdungen unserer freiheitliche demokratischen Grundordnung und damit der Grundrechte und des Rechtsstaates gehen im Wesentlichen von staatlichen Institutionen aus“, steht daher in der Inhaltsbeschreibenden Kurzzusammenfassung auf der Einbandrückseite des aktuellen Grundrechtereports 2016. Mehrere herausgebende Bürgerrechtsgruppierungen mit etwa 30 Autoren von redaktionellen Beiträgen haben sich für die Erarbeitung des Textes eingesetzt. Die Autoren untersuchen mit bürgerlichem Verfassungsernst den Zustand der Grundrechte, und der Staat schmunzelt über die fleißigen Landes-Kinder.

Nacheinander beleuchten die Autoren die Lage der Grundrechte von der Unantastbarkeit der Menschenwürde über folgende weitere Rechtsgüter: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person und Recht auf Unverletzlichkeit des Lebens, Gleichheit vor dem Gesetz, besonderer Schutz von Ehe und Familie, Aufsicht des Staates über das Schulwesen, Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit, Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Asylrecht für politisch Verfolgte, Nutzunng von Rechtswegen, Unterordnung der Exekutive unter Recht und Gesetz, und die Beschränkung der Freiheit unter selbst gesetzlich beschränkten Bedingungen. Mit anderen Worten: 15 vom Grundgesetz, also der Verfassung, benannte Grundregeln werden dahingehend untersucht, ob und wer gegen sie verstößt. Die kritischen Blicke betreffen Grundrechtebeschränkung von Hartz-Vier-Opfern, insbesondere die permanente Verletzung deren Menschenwürde durch den Ausschluss aus der Gesellschaft einfach durch den Mangel an finanziellen Mitteln für Theater, Bildungsreisen, Klassenfahrten für die Kinder und Bildung. Übrigens: Wussten Sie, dass Kinder von Flüchtlingen, wenn sie auf deutschem Boden von ihren Eltern getrennt werden, „UmF“ genannt werden? Die Abkürzung heit unbeglleiteter minderjähriger Flüchtling, und um ihn wird sich dann durch eine GU gekümmert. GU heißt „Geschlossene Unterbringung“, also ein Heim ohne Ausgang. Schon klar, dass man bei solcherlei Wortbedeutung lieber eine Abkürzung benutzt. Perversion und Würdelosigkeit eines zum Gegenteil verpflichteten Staates werden an solchen Beispielen deutlich. Wobei man- und das ist die große Schwäche des Grundrechteports – den Einzeltaten der Grundrechtsverletzungen nicht die die Fülle der kleinen Beispiele entgegensetzt, in denen die Würde des Menschen auch von Menschen geachtet wird, die siuch beim Achten nicht bewusst sind, eine Verfassungspflicht zu erfüllen.

Fazit: Die Verletzung der Grundrechte geht von staatlichen Institutionen aus, die Wahrung der Rechte aber von Dir und Mir, von einfachen Leuten, von Bürgern und solidarische  Armen, also vom Volk.

Hrsg: Humanistische Union, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Pro Asyl, Internationale Liga für Menschenrechte

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