FEUILLETON KULTURBETRIEBLICHES „Fiskus, Gemeinnutz und Gemeinwohl“

FEUILLETON KULTURBETRIEBLICHES

Fiskus, Gemeinnutz und Gemeinwohl

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„Fiskus, Gemeinnutz und Gemeinwohl“

 

Im Nordkurier gab es im April einen Artikel, in welchem drei Vereine über ihre Erfahrungen mit der Einstufung als gemeinnützig erzählten. Als gemeinnützig muss man anerkannt sein, wenn man für seine Tätigkeit keine Steuern zahlen möchte oder nur einen ermäßigten Steuersatz. Was aber Gemeinnutz ist, bestimmt die Abgabenordnung.

 

Bei den auch für juristische Laien möglichen Suchvorgängen mittels Internet taucht bezüglich der Gemeinnützigkeit als Quelle für die vollständige Auflistung von Gemeinnützigkeitsmermalen eine Publikation der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom April 2013 auf. Für etwaige Fehler haftet die Quelle. Demnach sind es die Paragraphen 51 bis 68 der Abgabenordnung, die Paragraphen 21 bis 79 des BGB bezüglich der Rechtsverhältnisse in Vereinen sowie das öffentliche Vereinsrecht. Die Gemeinnützigkeit ist demnach vorhanden, wenn einem Antragsteller nach Prüfung eine Steuerbegünstigung zugestanden wird. Geprüft wird die Satzung. Darin muss zur Erlangung der Steuerbegünstigung von Gemeinwohl, Mildtätigkeit oder kirchlicher Tätigkeit die Rede sein. Des Weiteren macht es sich gut, wenn in der Satzung von der Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung ausdrücklich als Vereinsziel die Rede ist. Der Verein „Freunde des Buches“ müsste demnach alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit aufweisen. Das Finanzamt dachte anders. Wahrscheinlich müsste der Verein Herausgeber des Flugblattes werden und das Flugblatt redaktionell auf Friedenslehre ausgerichtet sein, dann wäre der die Gemeinnützigkeit unabweisbar. Der Nordkurier schrieb zwar auch noch über die Versuche von Vereinschefin Christine Büttner zur Anpassung der Satzung, aber irgendwas muss da schiefgelaufen sein, denn der Fiskus beharrte darauf, dass Geselligkeit nicht gemeinnützig sei. Die Geselligkeit ist bei Veranstaltungen nicht weg zu denken. Im Grunde hat das Finanzamt da sogar gute Argumente auf seiner Seite, wenn es das Geselligkeitsmerkmal nicht als Gemmeinnutzmerkmal anerkennt. Aber aus einem geselligen Beieinander sein kann sehr schnell ein Gemeinnutz entstehen. Gemeinnutz ist, wenn keiner von dem Nutzen des Vereinsziels ausgeschlossen wird. Dann ist aber ein Verein nur eine ordnende Konstruktion, mit der das Wohl und der Nutzen der Allgemeinheit organisiert wird. Warum soll eine Vereinsfinanzierung erst auf behördliche Genehmigung warten müssen? „Was gut ist, setzt sich durch“ – ist zwar neoliberal marktgläubig. Dann aber könnten kulturelle Gemeinnützigkeitsträger sich auch Jahr für Jahr wie zur Teilnahme an einer Messe beim Messeveranstalter Fiskus anmelden, wer nachgefragt wird, erreicht mehr Interessenten, im Gespräch bleibt jeder und mit plus minus null kann dann jeder leben. Warum soll man dann seine Lebensfähigkeit davon abhängig machen, dass man beim Staat um Steuerersparnis schnorrt, wenn das Gesamtaufkommen doch im Idealfall dem Zweck der Förderung von Kultur, Bildung und Wissen dient?

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