Apropos: Die Retter des Grundgesetzes

Freitag, 9.November 2012

Hannes Nagel

Die Retter des Grundgesetzes 

Der Konvent und die Basis“

 Das Volk als Souverän ist in der Situation eines Grundstücksbesitzer, der sein Land nicht nutz-und freudebringend bearbeiten kann, weil ein Mitbesitzer ihn daran hindert. Die „Initiative Verfassungskonvent“ will daher das Grundgesetz vom Kopf auf die Füße stellen, den Souverän in seine Rechte einsetzen und Leute wie Dich und Mich, wie Sie und Euch, an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen teilnehmen lassen.

 Eins vorweg: Petitionen einreichen und an Volksentscheiden teilnehmen darf der Souverän ja. Da hat ihm gnädig die von ihm beauftragte Legislative erlaubt. Sie gestattet dem Souverän nur nicht, aus eigenem Antrieb eine gesellschaftliche Entscheidung selbst zu initieren. Sonst müsste der Gesetzeber alle, auch die Arbeitslosen, fragen, wie das Sozialgesetzbuch II formuliert werden muss. Bevor sie loslegen konnte, gab sie einen Startschuss ab. Die Initiative appellierte „An alle“, und sie nannte es den „Leipziger Appell“. Die Folge war die Erweiterung des Internets um zwei neue Webauftritte. Der eine heißt www.initiative-verfassungskonvent.de und der andere www.visionsofpolitics.de

Weil das Volk der Souverän ist, soll es auch selbst von sich aus einen Volksentscheid starten dürfen. Das Ergebnis soll dann Gesetzeskraft haben. Unantastbar. Unantastbar, wie die Würde des Menschen und die Verpflichtung der Wirtschaft auf eine soziale Marktwirtschaft. Der Leipziger Appell sammelt Unterschriften für eine Eingabe an den Bundestag, damit der das Recht des Volkes auf Volksentscheide in die Verfassung aufnimmt, und dies soll symbolisch am 23. Mai 2013 geschehen, weil am 23. Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen und verkündet wurde, weshalb der 23. Mai auch Verfassungstag genannt wird.

 Immerhin rein theoretisch hat das Volk zumindest das Recht, sich mit Petitionen an den dafür zuständigen Petitionsausschuß zu wenden. Petitionen sind Eingaben oder Bittschriften; der Petitionsauschhuß ist die Bewertungsstelle der Bittschrift. Die muss aus Sicht der Politik sein, weil sonst das Volk mit seinem fehlenden Verständnis für das weltpolitische Große und Ganze zum Beispiel das Ende der Rohstoffkriege beschließen könnte und dann im Dunkeln dasitzt, weil es Mangels seltener Erden keine Batterien mehr für die Taschenlampe gibt. Dabei hätte das Volk diesen Zustand ja erst herbeigeführt durch sein verantwortungsloses Spielen mit dem Petitionsinstrument. Der Volksentscheid ist im Prinzip auch jetzt schon möglich, aber nur als ein von „Oben“ zur Abstimmung nach „Unten“ durchgereichtes Projekt. Die direkte Möglichkeit, dass „Unten“ ein Gesetzgebungsverfahren von „Oben“ mittels Volksentscheid initiiert, ist noch nicht möglich. Der Souverän bekommt also vorgeschrieben, worüber er abstimmen darf, obwohl die Entscheidungen schon längst woanders gefallen sind. Diese im Prinzip kleine Veränderung in der Verfassung hätte die Initiative Verfassungskonvent gerne.

Visionofplitics sammelt inzwischen konkrete Vorschläge, was in der gesellschaftlichen Realität verändert werden müsste. Bisher sind einige hundert Vorschläge eingereicht worden zu 14 Themenkomplexen. Das hält die Initiative für einen guten Anfang, aber noch viel zu wenig. Obwohl es Schnittmengen zwischen den Vorschlägen gibt, dauert es noch bis zu einem Gesamtkonzept. Unter den eingegangenen befindet sich zum beispiel der Vorschlag, Politiker sollten vor Amtsantritt eine Art Probezeit bestehen, wie jeder Angestellte in einem Unternehmen. Bürger sollten die Möglichkeit erhalten, am Staatsapparat ausgebildet zu werden – statt bloß in Staatsbürgerkunde zu lernen, was Legislative, Exekutive und Judikative sind. Manche Vorstellungen sehen eine Zweckbindung von Steuern vor, was dazu führen könnte, dass ein Bürger nur von den Leistungen bedient wird, für die er gezahlt hat. Außerdem kam der Gedanke an eine autonome Selbstverwaltung der Arbeitslosigkeit und der Armut auf. Sinnlose Gängelungschikanen von Hartz-Vier-Opfern wären dann vorbei. Und außerdem müssten Ehrenämter als aktiver Verfassungsschutz gewertet werden.

Vorschläge bitte an www.visionsofpolitics.de – anmelden, einloggen, vorschlagen.

 

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