Apropos Gericht für Straftaten von Soldaten

 Hannes Nagel

Apropos Gericht für Straftaten von Soldaten

Samstag, 07. April 2012

„Kempten wird Kriegsgerichtsstandort“

 Das Justizministerium hat Ende März mitgeteilt, es plane derzeit den Aufbau eines Gerichtes für Straftaten von Militärangehörigen im Ausland. Früher hießen solche Gerichte „Kriegsgerichte“. Wir wollen wegen der Ehrlichkeit bei dem alten Begriff bleiben. Es reicht schließlich schon, wenn die Kriege der Bundeswehr nur als „kriegsähnliche Zustände“ bezeichnet werden. Die Baugenehmigung für das Gericht soll ein Gesetz bringen, welches derzeit als Referentenentwurf kursiert. „Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bunderswehr“ heisst der Text. Im Zusammenhang mit der Schaffung des Kriegsgerichtes nennt das Ministerium Kriege also „besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr“. Das wollen wir uns merken, wenn mal wieder von besonderen Anstrengungen oder ungwöhnlichen Heruasforderungen oder Ähnlichem die Rede ist. Wenn nun jemand schwerbewaffnet zur „besonderen Auslandsverwendung“ geht und dort Straftaten begeht, soll nur Kempten als Gerichtsstandort zuständig sein. Die Entscheidung hat das Ministerium in seiner Pressemitteilung damit begründet, dass Kempten in Bayern liegt und „die bayrischen Spezialisten ihre Erfahrungen bundesweit einbringen“ sollen. Bisher durften sie nämlich nur über bayrische Militärstraftäter urteilen.

Die Kriegsrichter sollen nun bewerten, ob nur der Diebstahl einer Wasserflasche bestraft werden kann, oder auch die branchenüblichen Straftaten wie Kriegsverbrechen, Mord an der Zivilbevölkerung (zur Erinnerung: Oberst Klein vom Hindukusch), Zerstörung von Gebäuden und Anlagen („Brücken“) und Vergewaltigung aus lauter Langeweile. Das muss man nämlich wissen, weil man zur Beurteilung von Straftaten auch Kenntnisse über „militärische Abläufe und Strukturen“ braucht. Dann bekommt man bei Ermittlungen heraus, das zum Beispiel Mord an Zivilisten den Abläufen und Strukturen entspricht und in sofern keine Straftat mehr darstellt.

Noch ist das alles ein Referentenentwurf auf Papier. Wenn es Gesetz werden soll, muss es Joachim Gauck unterschreiben. (Ex-Pfarrer, heute Präsident). Herr, lass Deinen Hirten sich an Dein Wort erinnern.

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